Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu Ihrem Trading-Konto.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen benötigen.
Produkte und Dienstleistungen
Mit Swissquote können Sie Aktien handeln, die an 30 Börsen in Nordamerika, Europa und im asiatisch-pazifischen Raum notiert sind.
USA und Kanada Toronto Stock Exchange, TSXV
| Europa XETRA, Börse Frankfurt , Börse Stuttgart, Börse München, Berliner Börse, Börse Düsseldorf, Börse Hamburg, Börse Hannover Frankreich Niederland Belgien SIX | Spanien Bolsa de Madrid Italian Österreich Schweden Dänemark Finnland Norwegen | |
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Asien-Pazifik Singapore SGX Hong Kong HKEX Japan |
* Bitte beachten Sie, dass unser Client Desk Ihnen für asiatische Börsen telefonisch nur montags bis freitags von 9.00 bis 22.00 Uhr zur Verfügung steht.
** Bitte beachten Sie, dass wir an den deutschen Nebenbörsen keine Aufträge nach 20:00 Uhr MEZ annehmen.
Eine Stop-Order ist eine Order, die unterhalb des aktuellen Marktpreises platziert wird und die ausgeführt wird, wenn die Aktie den Stop-Preis erreicht oder darunter fällt. Sobald eine Verkaufs-Stop-Order ausgelöst wird, wird Ihre Order eine Marktorder. Bei NYSE/AMEX/LSE/TSX-Aktien wird eine Verkaufs-Stop-Order durch den letzten Handel ausgelöst. Wenn eine Verkaufs-Stop-Order oberhalb des aktuellen Marktpreises der Aktie platziert wird, wird sie von den Börsen nicht angenommen und sie wird storniert.
Nehmen wir als Beispiel an, Sie kaufen am NASDAQ-Markt Aktien zu USD 30 pro Aktie. Wenn Sie eine Anlagestrategie verfolgen, bei der Sie nicht viel mehr als 10% Ihrer anfänglichen Investition verlieren möchten, können Sie eine Stop-Loss-Order für USD 27 platzieren (nachdem Sie die Aktien gekauft haben). Dies bedeutet, dass Ihr Bestand zum vorherrschenden Marktpreis verkauft wird, wenn der Wert der Aktien auf oder unter USD 27 pro Aktie fällt.
Der Vorteil der Stop-Order liegt darin, dass Sie Ihre Aktienanlagen nicht täglich auf ihre Entwicklung hin überwachen müssen. Der Nachteil der Stop-Order besteht darin, dass der Stop-Preis durch eine kurzfristige Fluktuation des Aktienkurses ausgelöst werden kann.
Ausserdem sollten Sie bedenken, dass Ihre Stop-Order eine Marktorder wird, wenn der Stop-Preis erreicht wird; und der Preis, zu dem Sie verkaufen, kann weit unterhalb des Stop-Preises liegen. Im obigen Beispiel kann es sein, dass Sie erst eine Ausführung bei USD 25 bekommen, das ist mehr als Ihr erwarteter Verlust von 10%. Auf einem dynamischen Markt, auf dem Aktienkurse sehr stark schwanken, ist dies zu bedenken.
Swissquote bietet Investmentfonds führender Anbieter wie z. B. Schroders, Allianz und Fidelity an. Weitere Investmentfonds verschiedener Anbieter werden laufend hinzugefügt. Mehr unter: Investmentfonds.
Für mehr Information über ETPs besuchen Sie folgende Seite: ETFs, ETNs & ETCs
Mit Swissquote können Sie über 1,7 Millionen strukturierte Anlage- und Hebelprodukte handeln, die an der Euwax - der größten europäischen Börse für den Handel mit verbrieften Derivaten - gelistet sind. Diese große Auswahl an Produkten bietet Ihnen Anlagemöglichkeiten, die auf unterschiedliche Risikopräferenzen zugeschnitten sind. Die Euwax ist ein bedeutender börslicher Handelsplatz für Anlagezertifikate wie Bonus- und Discount-Zertifikate, Aktienanleihen sowie für Hebelprodukte, allen voran Optionsscheine, Knock-out-Produkte und Faktor-Zertifikate.
Der Handel an der Euwax läuft von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr (MEZ).
Long-Optionspositionen, die “in-the-money“ sind, also einen Wert haben, werden am letzten Tag vor Verfall ausgeübt. Long-Optionspositionen, die „out-of-the-money“ sind, werden am Verfallstag wertlos.
Falls Sie Ihre Postionen nicht ausüben möchten, schließen Sie diese bitte vor dem Verfallstag. Swissquote wird ihre Optionspositionen nicht automatisch verkaufen.
Das Ausüben von Optionen ist kostenlos.
Einige Tage vor dem Verfallstag Ihres Futures-Kontrakts werden Sie aufgefordert, Ihre Position zu schließen. Wenn Sie nichts unternehmen, wird die Bank die Position vor dem Verfallstag schließen.
Eine physische Lieferung wird von der Bank nicht unterstützt.
Rollover Strategien werden per Telefon unterstützt (zusätzliche Gebühren können anfallen).
Ihr Konto eröffnen
Bitte füllen Sie das Online-Kontoeröffnungsformular aus. Schicken Sie uns danach folgende Unterlagen elektronisch während der Online-Authentifizierung oder physich per Post zu:
- Ihr unterschriebenes Formular
- Eine Kopie Ihres Reisepasses oder EU-Ausweises
- Einen Wohnsitznachweis
Die erste Überweisung auf Ihr Konto muss von einem auf Ihren Namen lautenden Konto in einem Land auf dieser Liste stammen. Falls Sie kein Konto in einem der aufgelisteten Länder besitzen, bitten wir Sie uns eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses oder EU-Personalausweises beizufügen.
Basierend auf Ihren geplanten und tatsächlichen Anlagen, sowie Ihrem Profil benötigen wir eventuell einen Herkunftsnachweise für Mittel, die Sie anlegen möchten. Unter Umständen sind diese bereits für die Kontoeröffnung vonnöten. Um Verzögerungen zu vermeiden, können Sie diese bereits den Kontoeröffnungsunterlagen beilegen.
Ja, Sie können mehr als ein Konto bei uns eröffnen. Sie müssen nur die Kontoeröffnungsunterlagen nochmals ausfüllen und uns per Post zusenden. Die Unterlagen können Sie hier herunterladen: Online beantragen.
Der erste Kontoinhaber soll das Online-Kontoeröffnungsformular ausfüllen. Schicken Sie uns danach folgende Unterlagen zu:
- Ihr unterschriebenes Formular
- Einen Formular zur Eröffnung eines Gemeinschaftskontos
- Kopien der Reisepasse oder EU-Ausweise der Kontoinhaber
- Einen Wohnsitznachweis pro Kontoinhaber
- Nachweise über die Herkunft des Vermögens, das Sie bei uns anlegen möchten, z.B. Gehaltsabrechnung oder Erbunterlagen
Die erste Überweisung auf Ihr Konto muss von einem auf Ihren Namen lautenden Konto in einem Land auf dieser Liste stammen. Die Überweisung kann entweder von einem Konto pro Kontoinhaber oder von einem Gemeinschaftskonto stammen. Falls Sie kein Konto in einem der aufgelisteten Länder besitzen, bitten wir Sie uns eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses oder EU-Personalausweises beizufügen.
Wir akzeptieren die folgende Dokumente:
- Rechnung eines Versorgungsunternehmens* (z. B. eine Rechnung für Strom, Gas, Wasser, Festnetz- oder Mobiltelefon, Internet oder Fernsehen)
- Grundsteuerrechnung*
- Rechnung einer Hausratsversicherung*
- Bank-, Hypotheken-, Versicherungs-, Broker-, Kreditkartenabrechnung* von einem Finanzinstitut in einem der in dieser Liste aufgeführten Länder
- Ein von einer offiziellen Behörde ausgestelltes Schreiben* (z. B. eine Grundsteuerrechnung, eine Bestätigung der Wohnadresse oder ein Rentenbescheid)
- Aufenthaltsgenehmigung
- Führerschein oder Personalausweis mit Adresse. (Wenn Sie Ihren Personalausweis als Identitätsnachweis verwenden, kann dieser nicht auch als Adressnachweis verwendet werden)
Der Nachweis muss Ihren Namen und Ihre aktuelle Wohnsitzadresse enthalten. Unterlagen, die mit * bezeichnet sind, dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Bitte schicken Sie uns in diesem Fall folgende Dokumente:
- Eine Kopie Ihrese Visums oder Ihrer Aufenthaltsgenehmigung
- Einen akzeptierten Wohnsitznachweis im Namen Ihres Partners/Ihrer Partnerin. Bitte sehen Sie "Welche Dokumente sind als Wohnsitznachweis akzeptiert?"
- Ein Schreiben Ihres Partners/Ihrer Partnerin, das bestätigt, dass Sie unter der gleichen Adresse wohnhaft sind
Wir benötigen in diesem Fall Dokumente, die den Ursprung des Vermögens nachweisen, das Sie bei uns anlegen möchten bzw. wie dieses erwirtschaftet wurde. Sie können uns selbstverständlich mehrere Dokumente zusenden.
Beispiele für akzeptierte Dokumente sind:
- Einen Gehaltsnachweis Ihres Arbeitgebers (Schreiben mit Angaben zum Gehalt oder Gehaltsabrechnung)
- Ein aktueller Gehalts-/Rentenbeleg, welcher nicht älter als 6 Monate sein sollte
- Einkommenssteuerbescheide
- Unterlagen zu einem Erbe, die den geerbten Betrag bestätigt
- Eine Kauf- und Verkaufsurkunde für Immobilien
- Einen Verkaufsnachweis für andere Vermögenswerte
- Einen Nachweis von Wertpapierbestandswachstum oder Handelsgewinn mit einer Bank oder einem Broker
Die Beglaubigung muss von einer dazu befugten Behörde oder Person abgestempelt werden. z.B:
- Polizeibehörde
- Rathaus
- Botschaft
- Konsulat
- Notar
- Im Vereinigten Königreich zugelassener Anwalt
- Anwälte in der EU oder einer gleichwertigen Gerichtsbarkeit
- Finanzinstitut (z. B. Bank, Versicherungsgesellschaft)
Die beglaubigte Kopie muss Ihr Passfoto, Ihre Unterschrift und Ihre persönlichen Informationen, sowie das Datum, der Ort, die Unterschrift, den Namen und die Stellung der beglaubigenden Person zeigen. Bitte beachten Sie: Sollte Ihre Beglaubigung nicht in englischer, französischer oder deutscher Sprache abgefasst sein, benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung. Die beglaubigte Kopie darf nicht älter als 3 Monate sein.
Das W-8BEN-Formular ist optional. Für Kunden, die in einem Land ansässig sind, welches ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA hat, kann nach Ausfüllen eines W-8BEN-Formulars eine reduzierte Quellensteuer auf US-Einkünfte (z. B. Dividenden, Kupons) angewendet werden.
Bitte besuchen Sie unsere FAQs > Mein Konto verwalten > Wie fülle ich ein W-8BEN-Formular aus?
Mein Konto verwalten
Nutzen Sie bitte die nachstehenden Informationen, wenn Sie Geld auf Ihr Konto bei Swissquote überweisen möchten:
Kontoinhaber | Ihr Name (Familienname und Vorname) |
IBAN | Ihre persönliche IBAN (finden Sie in Ihrem Konto) |
SWIFT BIC | SWQBLULL |
Adresse | Swissquote Bank Europe SA. 2 rue Edward Steichen, L-2958, LUXEMBOURG |
Wichtige Hinweise
Wir können Geldüberweisungen von einem auf Ihren Namen lautenden Bankkonto auf Ihr Konto bei uns annehmen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Geldüberweisungen von Krypto-Organisationen akzeptieren.
Möglicherweise bitten wir Sie um weitere Informationen und Unterlagen zu Geldüberweisungen aus bestimmten Ländern, und unter bestimmten Umständen können wir entscheiden, die Überweisung abzulehnen.
Bitte beachten Sie, dass die erste Überweisung auf Ihr Konto von einem auf Ihren Namen lautenden Bankkonto in einem der in dieser liste aufgeführten Länder erfolgen muss.
Wenn Sie kein Konto in einem dieser Länder führen, legen Sie bitte eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses oder Ihres EU-Ausweises vor. Die Beglaubigung muss von einer autorisierten Behörde (z.B: Polizeibeamter, Rathaus, Botschaft oder Konsulat, Notar, britischer Rechtsanwalt, Anwälte des Aussenministeriums und des Commonwealth-Büros im Nahen Osten) ausgefüllt werden. Das Dokument muss Ihr Foto, Ihre Unterschrift und die Seiten mit personenbezogenen Informationen sowie Datum, Ort, Unterschrift, Name und Position der beglaubigenden Behörde enthalten. Die Beglaubigung kann in Englisch, Französisch oder Deutsch erfolgen, ansonsten ist eine offizielle Übersetzung des Dokuments erforderlich.
Sie können das Dokument hier herunterladen.
Um eine Überweisung von Ihrem Konto zu tätigen, loggen Sie sich in Ihr Konto ein und geben Sie Ihren Auftrag unter Zahlungen und Überweisungen ein. Swissquote Mobile Level 3 bietet zudem höchste Sicherheit für den Zugriff auf Ihr Konto und ist für Überweisungsaufträge Pflicht.
Die Wertstellung (Valuta) erfolgt zwei oder drei Arbeitstage nach der Ausführung der Transaktion, abhängig von der Börse.
Ja, die Abrechnungswährung muss nicht unbedingt die gleiche Währung der Aktie sein, die Sie handeln. Wenn Sie Wertpapiere handeln, können Sie aus über 20 verfügbaren Währungen für die Abrechnung wählen. Es fallen eventuell Gebühren für den Wechsel an.
Nein, Käufe und Verkäufe müssen an der gleichen Börse stattfinden. Dies gilt jedoch nicht für Aktien, die an deutschen Börsen gehandelt werden.
Die Bank schreibt alle Dividenden (abzüglich allfällig anfallender Quellensteuern) direkt auf Ihrem Konto gut. Dividenden werden normalerweise in der Währung der Aktie gezahlt.
Dividendenzahlungen auf American Depositary Receipts (ADRs) können einem Abzug für Gebühren unterliegen, die von der US-Depotbank für ihre Verwahrungsdienste erhoben werden. Weitere Informationen sind dem ADR-Prospekt zu entnehmen.
Dies sind Kapitalmassnahmen, die den Wert und/oder die Anzahl Ihrer Wertpapiere beeinflussen können und unter Umständen Ihre Entscheidung erfordern. Beispiele für Corporate Actions sind Übernahmeangebote, Fusionen, Bezugsrechte und Splits.
Wenn der Aktienkurs:
- Wert der Aktie < EUR 50 : keine Restriktionen
- Wert der Aktie zwischen EUR 50 und EUR 100 : Kurs-Stufe beträgt EUR 0.05 (ein Limit-Preis von 63.24 muss ersetzt werden durch 63.20 oder 63.25)
- Wert der Aktie zwischen EUR 100 und EUR 500 : Kurs-Stufe beträgt EUR 0.10
- Wert der Aktie > EUR 500 : Kurs-Stufe beträgt EUR 0.50
Hong Kong
Währung | HKD |
Handelszeiten | Ortzeit : 10am bis 4pm / MEZ : 4am bis 10am |
Wertstellung | T+2 |
Ordertypen und Konditionen | Limitauftrag : tagesgültig + bestens/billigst Die Eingabe eines ungültigen Limits kann dazu führen, dass an der Auftrag an der Börse abgelehnt wird. |
Standard-Handelsgrösse | Variiert je nach Aktie |
Tick-Grösse | USD 0.01 |
Börsengebühren | Transaktionsabgabe (SFC Gebühr) 0.004% vom Transaktionswert Transaktionskosten (SEHK Gebühr) 0.005% vom Transaktionswert Börsengebühr von HKD 0.50 bei jedem Kauf/Verkauf Stempelsteuer 0.1% vom Transaktionswert (Gebühr wird aufgerundet) Abgaben beim Kauf und Verkauf |
Internetadresse | Liste der handelbaren Wertpapiere http://www.hkex.com.hk/eng/index.htm |
Singapur
Währung | SGD |
Handelszeiten | Ortszeit: 9.00 bis 12.30 Uhr – 14.00 bis 17.00 Uhr MEZ: 3.00 bis 6.30 Uhr – 8.00 bis 11.00 Uhr |
Wertstellung | T+3 |
Ordertypen und Konditionen | Limitauftrag: tagesgültig + bestens/billigst Die Eingabe eines ungültigen Limits kann dazu führen, dass der Auftrag an der Börse abgelehnt wird. |
Standard-Handelsgrösse | Variiert je nach Aktie 100 |
Tick-Grösse | Kurs < USD 1.00 = USD 0.005 Kurse < USD 10.00 = USD 0.01 Kurs > USD 10.00 = USD 0.02 |
Börsengebühren | Clearing-Gebühr (CDP* imposed) 0.04% (max SGD 600) SGX Handelsgebühr 0.0075% GST (Goods and Services Tax) 7% Auf alle Gebühren Abgaben beim Kauf und Verkauf |
Internetaddresse | Liste der handelbaren Wertpapiere: www.eoddata.com/Symbols/SGX/C.htm |
Australien
Währung | AUD |
Handelszeiten | Ortszeit: 10.10 bis 16.00 Uhr / MEZ: 2.10 bis 8.00 Uhr |
Wertstellung | T+3 |
Ordertypen und Konditionen | Limitauftrag: tagesgültig + bestens/billigst Die Eingabe eines ungültigen Limits kann dazu führen dass an der Börse der Auftrag abgelehnt wird. |
Standard-Handelsgrösse | Keine |
Tick-Grösse | Kurs< USD 0.10 = USD 0.001 Kurs> USD 0.10 und < USD 0.50 = USD 0.005 Kurs> USD 0.50 = USD 0.01 |
Börsengebühren | Keine |
Internetadresse | Liste der handelbaren Wertpapiere: http://www.asx.com.au |
Niedrigpreisige Wertpapiere oder „Microcap“-Wertpapiere waren und sind Gegenstand verstärkter regulatorischer Kontrollen, da diese Wertpapiere oft wenig gehandelt und unterkapitalisiert sind und ein erhöhtes Risiko für potenzielle Geldwäsche, Betrug, illegalen Vertrieb und Marktmanipulation darstellen.
Unsere Clearing- und Settlement-Partner haben darauf hingewiesen, dass der Umgang mit solchen Handelsinstrumenten immer komplexer wird, da die Verwahrung und Abwicklung von niedrigpreisigen Wertpapieren nun für unsere Depotbanken und Unterverwahrer mit erheblichen Durchleitungsgebühren, einschließlich Ausführungsgebühren, Depotgebühren und Gebühren der Transferstellen verbunden sind.
Ab dem 1. August 2021 werden diese Gebühren auf Bestände in niedrigpreisigen Wertpapieren/Penny Stocks belastet. Die effektiven Gebühren finden Sie hier.
Die Liste der Niedrigpreisigen Wertpapiere ist hier verfügbar und wird einmal jährlich aktualisiert.
Bitte beachten Sie, dass betroffene Wertpapiere einer eingeschränkten Handelsliquidität unterliegen können. Die Beibehaltung der Positionen auf Ihrem Konto garantiert nicht Ihr Recht, von zukünftigen Gewinnen zu profitieren, da die Aufsichtsbehörde jederzeit beschließen kann, die Handhabung dieser Wertpapiere zu blockieren.
Ja, Sie haben die Möglichkeit, bei Swissquote Bank Europe mit Publicly Traded Partnerships zu handeln. Dazu müssen Sie uns ein W-8BEN-Formular mit Ihrer aktuellen US-Steueridentifikationsnummer (US TIN) vorlegen.
Wenn Sie keine US TIN-Nummer haben, können Sie keine PTPs bei Swissquote handeln oder halten.
Sie können beim Internal Revenue Service (IRS) eine US TIN (ITIN für Nicht-US-Bürger) beantragen, indem Sie das Formular W-7 ausfüllen. Weitere Informationen zur ITIN finden Sie hier.
Dies hängt davon ab, welchen Investmentfond Sie gekauft haben. Die Preise für Investmentfondsanteile werden einmal am Tag berechnet. Das bedeutet, dass Fondsgesellschaften täglich die Aufträge vor dieser Kursfeststellung erhalten haben müssen.
Die Performance wird anhand des Mittelbuchungswertes berechnet. Sie wird täglich auf Basis der Schlusskurse auf folgende Art und Weise berechnet:
- Buchungswert = (Menge x Buchungspreis) + Provision
- Mittelbuchungswert = (Menge x Buchungswert je Wertpapier) + Provision / Menge
- Performance = (Schlusskurs - Buchungswert) / Buchungswert
Wenn Sie Wertpapiere zusätzlich erwerben oder verkaufen, so werden der Mittelbuchungswert und die Performance automatisch aktualisiert.
Loggen Sie sich auf unserer Webseite www.swissquote.lu. Sie finden die Performance im Widget «Vermögensübersicht» Ihres Trading-Kontos.
Sie halten BMW-Wertpapiere in Ihrem Portfolio.
Menge: 250 Buchungspreis je Wertpapier: EUR 25
Buchungspreis gesamt: EUR 6'250
Es wird angenommen, dass das Wertpapier einen Schlusskurs von EUR 27 zeigt. Der Wert dieses Postens zum Börsenschluss beträgt somit EUR 6'750 [250 x 27]. Die Performance beläuft sich daher auf 8% [(6'750 - 6'250) / 6'250].
Sie erwerben zusätzlich 350 BMW-Wertpapiere.
Buchungspreis der zusätzlichen Wertpapiere: 27
Buchungspreis des Zusatzpostens: EUR 9'450
Kosten des Gesamtpostens: EUR 6'250 + EUR 9'450 = EUR 15'700
Somit liegt der Mittelbuchungswert je Aktie bei EUR 26.16 [15'700 / 600].
Es wird angenommen, dass das Wertpapier einen Schlusskurs von EUR 27 zeigt. Der Wert dieses Postens zum Börsenschluss beträgt somit EUR 16'200 [600 x 27].
Die Performance beläuft sich daher auf 3.18% [(16'200 - 15'700.00) / 15'700.00].
Sie verkaufen 300 BMW-Wertpapiere.
Buchungswert der verkauften Wertpapiere: 300 x EUR 26.28 = EUR 7'884
Buchungswert des verbleibenden Postens: 300 x EUR 26.28 = EUR 7'884
Performance, wenn das Wertpapier EUR 27 kostet: [(8'100 - 7'884) / 7'884)] = 2.73 %
Für Kunden, die in einem Land mit einem Steuerabkommen mit den USA steuerlich ansässig sind, kann nach Ausfüllen eines W-8BEN-Formulars eine reduzierte Quellensteuer auf US-Einkünfte (z. B. Dividenden, Kupons) angewendet werden.
Die folgenden Felder sollten ausgefüllt werden:
Teil 1
1. Vollständiger Name des wirtschaftlichen Eigentümers
2. Land der Staatsbürgerschaft
3. Ihre vollständige Wohnadresse
4. Postanschrift (falls von 3. abweichend)
6. Ihre Steueridentifikationsnummer (TIN) für das Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben
7. Falls Sie mehrere Konten bei der Swissquote Bank Europe haben, geben Sie hier bitte die Kontonummern an.
8. Datum der Geburt
Teil 2
9. Wenn Sie in einem Land wohnen, das einen Steuerabkommen mit den USA hat, tragen Sie das Land hier ein.
Teil 3.
Unterschreiben und datieren Sie das Formular (im US-Format) und geben Sie Ihren vollständigen Namen und die Kapazität ein, in der Sie unterschreiben.
Ausführliche Hinweise zum Ausfüllen des Formulars sowie Informationen zu den Vertragsraten finden Sie auf der IRS-Website ( nur verfügbar auf Englisch).
Ein Beispielformular finden Sie hier.
Wenn Sie weitere Anleitungen zum Ausfüllen benötigen, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater sprechen..
Zusätzliche Information:
- Für Gemeinschaftskotnen füllen Sie bitte ein W-8BEN-Formular pro Kontoinhaber aus.
- Wenn sich Ihr Wohnsitzland ändert, müssen Sie ein neues W-8BEN-Formular ausfüllen.
- Formulare, die Austreichungen oder Korrekturflüssigkeit enthalten, werden abgelehnt.
- Wir können nur Formulare akzeptieren, die physisch oder mit einer authentifizierten digitalen Signatur unterschrieben wurden.
- Ihr ausgefülltes Formular kann per E-Mail an clientservices@swissquote.lu zurückgesandt werden oder Sie können in Ihr Konto einloggen und das Formular als Anhang zu einer neuen Nachricht schicken.
Ein bestehendes Konto kann nicht in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt werden. Es kann jedoch ein neues Gemeinschaftskontos eröffnet werden.
Um ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen, lesen Sie bitte unsere FAQ >Ihr Konto eröffnen > Welche Unterlagen werden benötigt, um mein Konto zu eröffnen?
Swissquote unterstützt keine Wertpapierüberträge mit Wechsel des Begünstigten. Kontoinhaber können Aktien und Wertpapiere zwischen Konten übertragen, die auf denselben Namen registriert sind.
Aktien und Wertpapiere eines Einzelkontos können nur auf ein Einzelkonto auf denselben Namen übertragen werden, und von einem Gemeinschaftskonto auf ein anderes Konto, wenn die Kontoinhaber identisch sind.
Beachten Sie, dass die Börsenvorschriften einen Übertrag von Derivatkontrakten wie Futures und Optionen ausschließen. Wenn Sie solche Positionen halten, müssen Sie diese schließen, wenn Sie Ihr Konto auflösen wollen.
Um eine Vollmacht hinzuzufügen, laden Sie bitte das Vollmachtsformular herunter.
Das Formular ist von dem/den Kontoinhaber(n) und dem Bevollmächtigten auszufüllen und zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Reisepasses und des Wohnsitznachweises des Bevollmächtigten per Post an uns zurückzusenden.
Eine Liste der akzeptierten Bescheinigungen und Dokumente zum Nachweis des Wohnsitzes finden Sie unter FAQ > Ihr Konto eröffnen.
Um Ihre Konten zu verknüpfen, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine Nachricht von Ihrem Konto aus, in der Sie bestätigen, welche Konten Sie besitzen und welches Konto Sie als Master-Login-Konto verwenden möchten.
Wir können nur Konten mit dem/den gleichen wirtschaftlichen Eigentümer(n) verknüpfen, die auf Ihren Namen bei Swissquote Bank Europe geführt werden. Sobald die Konten verknüpft sind, können sie nicht mehr entkoppelt werden.
Als reguliertes Finanzinstitut sind wir verpflichtet, regelmäßige Überprüfungen durchzuführen, um unsere aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Im Rahmen dieser Überprüfungen können wir Sie auffordern, aktualisierte Informationen oder Dokumente vorzulegen, z. B. eine Kopie Ihres aktuellen Reisepasses oder EU-Ausweises, wenn das bei uns gespeicherte Dokument ungültig ist.
Wir benötigen in diesem Fall Dokumente, die den Ursprung des Vermögens nachweisen, das Sie bei uns angelegt haben oder anlegen möchten bzw. wie dieses erwirtschaftet wurde. Sie können uns selbstverständlich mehrere Dokumente zusenden.
Beispiele für akzeptierte Dokumente sind:
- Einen Gehaltsnachweis Ihres Arbeitgebers (Schreiben mit Angaben zum Gehalt oder Gehaltsabrechnung)
- Ein aktueller Gehalts-/Rentenbescheid, welcher nicht älter als 6 Monate sein sollte
- Einkommenssteuerbescheide
- Unterlagen zu einem Erbe, welche den geerbten Betrag bestätigen
- Eine Kauf- und Verkaufsurkunde für Immobilien
- Einen Verkaufsnachweis für andere Vermögenswerte
- Einen Nachweis von Wertpapierbestandswachstum oder Handelsgewinn mit einer Bank oder einem Broker
Kontoauszüge werden vierteljährlich online veröffentlicht. Kontoauszüge, die die Performance über einen bestimmten Zeitraum zeigen, können auf Anfrage über das etrading-Portal unter der Registerkarte 'Dokumente' erstellt werden. Bei Fragen zu den Kontoauszügen, einschließlich Anfragen zu einer anderen Häufigkeit der Berichterstattung, wenden Sie sich bitte an unser Helpdesk für Kundendienste.
Preise
Eine Übersicht über die Gebühren finden Sie in unserer Gebührentabelle.
Technisches
Wir empfehlen folgende Browser, um die Website in optimaler Qualität nutzen zu können:
- Mozilla Firefox Version (Aktuelle version)
- Google Chrome
- Internet Explorer 11
- OSX Safari 8
Sie können auch folgende Browser benutzen (mit Einschränkungen bei einigen Funktionen):
- Microsoft Internet Explorer 8 & 9
- OSX Safari 7
Für unsere Transaktions-Website benutzen wir eine 128-Bit-Verschlüsselung. Wenn Ihr Browser diese Sicherheitsstufe nicht unterstützt, empfehlen wir Ihnen, eine Version zu benutzen, die diese Verschlüsselung ermöglicht. Falls dies nicht möglich ist, können Sie zwar weiter handeln, werden aber nicht die höchste Sicherheitsstufe benutzen können.
Sicherheit/Stabilität
Zusätzlich zum Pioniergeist von Swissquote bieten wir dank unserer Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds Luxemburg (FGDL), mit dem Einlagen bis zu EUR 100'000 garantiert werden, eine erstklassige Sicherheit. Swissquote ist eine Tochtergesellschaft von Swissquote, dem Schweizer Marktführer im Online-Banking mit einem verwalteten Kundenvermögen von CHF 51.8 Milliarden (Stand 31.12.2021). Swissquote bietet Ihnen die Gewissheit und Sicherheit, die nur ein führender Anbieter internationaler Investments ermöglicht.
Die Swissquote-Website unterstützt die neueste Sicherheitskodierung, die aus einer 128-Bit-Verschlüsselung besteht. Dieses ist die höchste verfügbare Sicherheitsstufe. Wenn Ihr Browser diese Stufe nicht unterstützt, empfehlen wir, eine Version zu benutzen, die diese Verschlüsselung ermöglicht.
Aus Sicherheitsgründen werden alle Gespräche aufgezeichnet.
Bitte besuchen Sie unsere Seite Finanzbetrug für weitere Informationen.
Steuern
Dieser Hinweis gilt für Inhaber eines Einzel- oder Gemeinschaftskontos, die Einwohner eines EU-Mitgliedstaates sind. Personen mit einem Wohnsitz ausserhalb der EU sind in der Regel nicht betroffen. Wenn Sie einen Pass eines EU-Mitgliedstaates besitzen, sollten Sie jedoch auch Folgendes beachten.
Die EU-Zinsrichtlinie ist eine Vereinbarung zwischen den EU-Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch über Kunden, die Zinseinkommen in einem EU-Mitgliedsland erhalten, aber ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedsland haben. Sie wurde vom EU-Ministerrat am 03.06.2003 genehmigt und trat am 01.07.2005 in Kraft. Die Richtlinie konnte bisher auf zwei Arten (Informationsaustausch oder Quellensteuer) angewendet werden.
Die EU-Zinsrichtlinie erstreckt sich auf eine Reihe von verschiedenen Zinseinkommensarten wie z.B.:
- laufende Zinsen auf Kontoguthaben, Anleihen und Tafelpapiere
- aufgelaufene Zinsen aus Finanzinnovationen
- Zinsen auf Wandelanleihen, Gewinnobligationen und Genussrechte
- Erträge aus ausschüttenden Investmentfonds, die mehr als 15% des Fondsvermögens in Anleihen investieren
- Erträge aus thesaurierenden Investmentfonds, die mehr als 25% des Fondsvermögens in Anleihen und sonstigen zinsbringenden Anlagen investieren
Luxemburg hat in der Vergangenheit während eines Übergangszeitraums eine Zinsquellensteuer erhoben, anstatt am automatischen Informationsaustausch teilzunehmen. Im Einklang mit den übrigen Ländern Europas hat das Land nunmehr zum 01.01.2015 den automatischen Informationsaustausch bezüglich Zinseinkommen eingeführt. Ab 2016 gilt der volle Informationsaustausch.
Das Gesetz vom 23. Dezember 2005 (Gesetz zur Einführung einer inländischen Quellensteuer auf bestimmte Zinserträge) führte zu einer neuen Steuervorschrift für luxemburgische Steuerzahler. Als eines der wichtigsten Merkmale gilt, dass seit dem 1. Januar 2006 alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Luxemburg für erzielte Zinserträge eine Abgeltungssteuer von 20% bezahlen müssen.
Die luxemburgische Quellensteuer ist eine Abgeltungssteuer. Weitere Steuern fallen auf diese Einkünfte nicht an.
Der Common Reporting Standard (nachstehend «CRS») wurde von der OECD entwickelt, um Steuerhinterziehung zu verhindern und den globalen automatischen Informationsaustausch zwischen den CRS-Teilnehmerstaaten zu ermöglichen. Ein CRS-Teilnehmerstaat (oder «CRS-Staat») ist ein Staat, der sich bereit erklärt hat, den CRS umzusetzen. Der CRS wurde auf Ebene der Europäischen Union durch die Richtlinie in Bezug auf die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich Steuern (Richtlinie 2014/107/EU bzw. neu gefasste Amtshilferichtlinie) umgesetzt. Beziehungen zu Nicht-EU-Ländern werden durch multilaterale Abkommen, sogenannte «Competent Authority Agreements», geregelt. Der CRS schreibt Finanzinstituten vor, Finanzkonten zu melden, die direkt oder indirekt von Kontoinhabern mit steuerlichem Wohnsitz in einem CRS-Staat gehalten werden. Nähere Informationen finden Sie auf der OECD.
CRS in Luxembourg
Am 18. Dezember 2015 wurde das luxemburgische Gesetz über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten im Bereich der Besteuerung ("CRS-Gesetz") eingeführt, das die luxemburgischen Finanzinstitute verpflichtet, die zu übermittelnden Bankkonten auf der Grundlage der vom Gemeinsamen Meldestandard der OECD festgelegten Ansässigkeitsindikatoren zu identifizieren. Der erste Informationsaustausch fand im Jahr 2017 statt und betraf Finanzdaten für das Geschäftsjahr 2016. Ab diesem Zeitpunkt ist die Meldung jedes Jahr (vor dem 30. Juni) für das vorangegangene Kalenderjahr fällig.
Welche Daten werden gemeldet?
Im Wesentlichen müssen gemäss dem CRS dieselben Informationen gemeldet werden wie gemäss FATCA, allerdings ist die Definition eines Finanzkontos sehr weit gefasst.
Die den Steuerbehörden gemeldeten Informationen sind:
- nicht-finanzieller Art: Name, Anschrift, Wohnsitzland(-länder), Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und -ort bei natürlichen Personen und
- finanzieller Art: Kontonummer, Kontostand, abgeschlossene Konten sowie der Gesamtbruttobetrag von Zinsen, Dividenden und anderen Einkünften, der Gesamtbruttoerlös aus Verkäufen und Rückzahlungen von Finanzanlagen, die dem Konto/den Konten während des Kalenderjahres gutgeschrieben wurden.
Die Kunden können eine Kopie der gemeldeten persönlichen und finanziellen Informationen erhalten. Die Kunden können auch von ihrem Recht auf Berichtigung personenbezogener Daten Gebrauch machen, wie es in der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) vorgesehen ist, um sicherzustellen, dass den Steuerbehörden korrekte und aktuelle Daten übermittelt werden. Wenn eine betroffene Person dieses Recht auf Berichtigung ausüben möchte, kann sie sich jederzeit an die folgende E-Mail-Adresse wenden: dpo.lu@swissquote.lu
Was bedeutet CRS für Kunden von Swissquote?
Swissquote stellt fest, ob Kunden in den Geltungsbereich des CRS fallen und ist gesetzlich verpflichtet, die entsprechenden Daten den relevanten Steuerbehörden zu melden. Alle Neukunden müssen ihre(n) steuerliche(n) Wohnsitz(e) und ihre Steueridentifikationsnummer(n) angeben. Ohne diese Angaben kann Swissquote kein Konto für den Antragsteller eröffnen.
Bitte beachten Sie, dass Swissquote Bank Europe S.A. nicht befugt ist, ihren Kunden Steuerberatung zu erteilen. Bei Fragen zur Ermittlung Ihres steuerlichen Ansässigkeitsstatus wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder die zuständige Steuerbehörde.
Swissquote Bank Europe behält die Börsenumsatzsteuer nicht an der Quelle ein. Die Bank stellt den in Belgien ansässigen Personen einen monatlichen Auszug mit allen Informationen zur Verfügung, die für die Einreichung und Zahlung der TST an die belgischen Steuerbehörden erforderlich sind. Die anzuwendenden Steuersätze und -beträge sind bereits vorberechnet. Der Bericht ist in der Rubrik Dokumente Ihres Swissquote-Kontos verfügbar.
Das Steuerformular für die Rücksendung an die belgischen Behörden finden Sie auf der Website von SPF Finances.
Eine ITIN (Individual Taxpayer Identification Number) ist eine US-amerikanische Steueridentifikationsnummer, die vom Internal Revenue Service (IRS) für nicht in den USA ansässige Personen vergeben wird. Es handelt sich um eine 9-stellige Nummer, die mit der Zahl "9" beginnt.
Nachrichten- und Analyse-Sektion
Die Kunden von Swissquote haben Zugang zu den folgenden Inhalten und Funktionen:
- Die Aktien-Research-Seite beinhaltet alle wichtigen Informationen auf einer Seite: Kurse, Kennzahlen, Grafiken, Nachrichten, Kapitalmassnahmen (von Interactive Data).
- Die Watchliste umfasst die historische Performance sowie neue benutzerfreundliche Links zu Nachrichten und Grafiken.
- Suchfunktion für Aktien und Nachrichten mit mehreren Suchkriterien: Symbol, Name, Datum, Sektor, Markt.
Margin Loan
Mit einem Margin-Lombard können Sie Sie Ihre Wertpapiere als Sicherheit benutzen, um ein Bargelddarlehen aufzunehmen oder um Ihr Portfolio ohne zusätzliche finanzielle Mittel zu vergrößern. Weitere Auskunft finden Sie online hier.
Der Handel mit Margin birgt ein hohes Risiko für Ihr Kapital und ist nicht für alle Anleger geeignet. Verluste können schnell auftreten und Ihr anfängliches Investment erheblich übersteigen. Falls es zu einem Margin Call (Nachschussaufforderung) kommt, werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Sie müssen eventuell weitere Gelder in Ihr Konto einzahlen oder es werden sofortige Aktionen unternommen, durch die Ihre offenen Positionen geschlossen werden können. Sie müssen eventuell Aktien verkaufen oder einen Teil Ihres Gelddarlehens zurückzahlen. Sie sollten die Risiken völlig verstehen und, falls notwendig, unabhängigen Rat einholen. Bitte beachten Sie, dass sich Swissquote das Recht vorbehält, Ihnen kein Margin-Darlehen zu erteilen.
Informationen zur Gesetzgebung
- PRIIP-Verordnung
Zusätzlich zur MiFID II verabschiedet die Europäische Union die «Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte» (PRIIP-Verordnung).
Ziel dieser Verordnung ist es, den Anlegerschutz zu erhöhen und das Vertrauen von Kleinanlegern in die Finanzmärkte zu stärken. Ausserdem weitet die Verordnung die Verpflichtung aus, Anlegern ein Basisinformationsblatt (BiB) bereitzustellen.
Die PRIIP-Verordnung gilt ab 1. Januar 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten. Für Kunden mit Wohnsitz ausserhalb der Europäischen Union gilt die Verordnung nicht.
- Welche Produkte fallen unter die PRIIP-Verordnung?
Die PRIIP-Verordnung deckt in einer ersten Phase verpackte Anlageprodukte wie ETFs und Fonds, die nicht als OGAW gelten, REITs und gedeckte Optionsscheine ab.
- Was ist ein BiB?
Das Basisinformationsblatt (BiB) ist ein standardisiertes Datenblatt, das die wichtigsten Merkmale und Risiken des Anlageprodukts auf eine einfache und leicht verständliche Weise darstellt und somit eine einheitliche Grundlage für den Vergleich mit ähnlichen Produkten bildet.
- Wie wirkt sich das auf Sie aus?
Sie erhalten zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Angaben zu einer Transaktion eingeben, ein BiB in weitgehend derselben Weise, wie Sie derzeit ein Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger (KIID) erhalten, wenn Sie einen OGAW-Investmentfonds kaufen.
- Warum sind einige Instrumente nicht mehr handelbar?
Wenn der Hersteller des PRIIP kein BiB erstellt, ist das Instrument für Kunden, die in der Europäischen Union ansässig sind, nicht mehr verfügbar.
- Hintergrund
Am 3. Januar 2018 tritt die überarbeitete Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) in der gesamten Europäischen Union (EU) in Kraft.
MiFID II bildet den Rechtsrahmen für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch Banken und Wertpapierfirmen und den Betrieb geregelter Finanzmärkte.
Die meisten der im Rahmen von MiFID II eingeführten Massnahmen wirken sich nicht direkt auf die Dienstleistungen, die wir für Sie erbringen, aus. Dennoch werden Sie ab dem 3. Januar einige Änderungen feststellen, und in der Zwischenzeit bitten wir Sie, Ihre persönlichen Daten zu aktualisieren, sodass wir unsere aufsichtsrechtlichen Meldepflichten erfüllen können. Im Folgenden sind die massgeblichen Änderungen zusammengefasst:
- Meldung von Transaktionen
Jede Transaktion, die wir in Ihrem Auftrag ausgeführt haben, melden wir täglich an unsere Aufsichtsbehörde, die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF). Die CSSF verwendet diese Informationen, um verdächtige Handelsaktivitäten wie etwa «Insidergeschäfte» (der Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers durch eine Person, die Zugang zu preissensiblen, nicht öffentlichen Informationen über das Wertpapier hat), zu identifizieren. Die Regelung zur Meldung von Transaktionen wurde gemäss MiFID II erweitert. Ab dem 3. Januar sind wir somit verpflichtet, in jedem Bericht folgende persönlichen Daten anzugeben:
Natürliche Personen (Einzel-/Gemeinschaftskonten)
- Vorname und Nachname
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit (einschliesslich mehrfacher Staatsangehörigkeit)
- Nationale Identifikationsnummer (klicken Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten)
Wenn Sie sich in Ihrem Konto einloggen, werden Sie, falls Ihre nationale Identifikationsnummer noch fehlt, zur Eingabe dieser Information aufgefordert. Wenn Sie die Nummer nicht angeben, können wir unter Umständen folgende Dienstleistungen nicht erbringen:
- Kauf und Verkauf von Anlagen
- Annahme von Anweisungen für bestimmte Kapitalmassnahmen
- Lombardgeschäfte über Lombardkredite
- Mehrfache Staatsangehörigkeit
Falls Sie die Staatsangehörigkeit von mehr als einem Land besitzen, benötigen wir die nationale Identifikationsnummer der ersten dieser Staatsangehörigkeiten in alphabetischer Reihenfolge nach ihrem ISO 3166-1 Alpha-2 Code (klicken Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten)
Falls Sie sowohl Staatsangehöriger eines EWR-Staates als auch eines Nicht-EWR-Staates sind, benötigen wir die Identifikationsnummer für natürliche Personen der EWR-Staatsangehörigkeit.
- Gemeinschaftskonten
Falls ein Gemeinschaftskonto drei oder mehr Inhaber hat, müssen Sie Ihre Angaben einreichen, indem Sie uns eine E-Mail über Ihre gesicherte E-Mail-Funktion senden, anstatt die Online-Formulare zu nutzen.
- Dritte
Da wir keine Handelsanweisungen von beauftragten Dritten einschliesslich Vollmachten akzeptieren, müssen wir diese Informationen nicht erheben.
- Juristische Personen (z. B. Unternehmen und Trusts)
Anstelle der Identifikationsnummer für natürliche Personen müssen juristische Personen eine Identifikationsnummer für juristische Personen (Legal Entity Identifier, LEI) angeben.
- Angemessenheitsprüfung für «komplexe» Anlagen
Wenn Sie uns bitten, in Ihrem Auftrag «komplexe» Anlagen (z. B. Derivate) zu kaufen, sind wir verpflichtet, festzustellen, ob die Anlage angemessen ist. Dazu bitten wir Sie, einen Standardfragebogen (die «Angemessenheitsprüfung») auszufüllen, in dem Ihnen Fragen zu Ihren Kenntnissen und zu Ihrer Erfahrung mit den entsprechenden Anlagen gestellt werden. Falls Sie nicht über ausreichende Kenntnisse und eine entsprechende Erfahrung verfügen, können wir Sie am Kauf der jeweiligen komplexen Anlage hindern. Bei Gemeinschaftskonten müssen Sie uns anrufen, um den Fragebogen auszufüllen.
Gemäss MiFID II wird das Spektrum der Instrumente, die wir als komplex behandeln, erweitert und kann auch einige Fondsgesellschaften oder Stammaktien enthalten, wenn sie über Lombardgeschäfte, d. h. mit einem Lombardkredit, gehandelt werden.
- Kosteninformationen
Ab dem 3. Januar sind wir verpflichtet, Ihnen viel ausführlichere Kosteninformationen bereitzustellen, wenn Sie bestimmte «konzipierte» Anlagen (wie Fondsgesellschaften, ETFs und Investmentfonds (Unit Trusts)) kaufen. Die Kosteninformationen werden künftig in unsere Kosten und die des Herstellers unterteilt. Sie werden ausserdem eine Aufstellung enthalten, aus der der kumulative Effekt dieser Kosten auf den potenziellen Ertrag Ihrer Anlage hervorgeht.
Benachrichtigung im Fall von Wertminderungen von 10 % bei gehebelten Instrumenten
Wenn Sie ein gehebeltes Finanzinstrument kaufen (z. B. einen gehebelten ETF), informieren wir Sie, falls der Wert um 10 % sinkt (und anschließend bei Vielfachen von 10 %).
1. Warum und wann wird der London Interbank Offered Rate (LIBOR) eingestellt?
Die Zinssatz-Benchmarks basieren auf den Zinssätzen, die Banken einander auf dem Interbankenmarkt vergeben. LIBOR-Sätze werden aus dem Durchschnitt der Einreichungen von Panelbanken abgeleitet.
Die Interbankenkreditvergabe hat seit der Kreditkrise 2008-2009 stark abgenommen und war manipulierbar (siehe Libor-Skandal von 2012). Auch der zugrunde liegende Markt, den der LIBOR abzubilden versucht, hat an Aktivität verloren.
Angesichts des Rückgangs der Transaktionen hat das Financial Stability Board (FSB) festgestellt, dass Daten zur Bestimmung des LIBOR zunehmend auf Expertenurteilen und weniger auf tatsächlichen Marktaktivitäten beruhten, die die Festsetzung der LIBOR undurchsichtig machten.
Im Jahr 2017 kündigte die Financial Conduct Authority (FCA), die den LIBOR beaufsichtigt, an, dass die FCA die Panelbanken nach 2021 nicht mehr dazu anhalten wird, LIBOR-Sätze einzureichen und dass die Marktteilnehmer damit rechnen sollten, dass der LIBOR früher oder später eingestellt wird oder zumindest nicht mehr als repräsentativ gelten soll.
Am 5. März 2021 gab der Verwalter des LIBOR, die ICE Benchmark Administration (IBA), bekannt, dass sie die Veröffentlichung der meisten LIBOR-Sätze bis Ende 2021 einstellen wird. Eine Ausnahme bildet dabei der USD-LIBOR, dessen Sätze bis Ende Juni 2023 veröffentlicht werden.
Die Europäische Union (EU) hat auch eine 2016 verabschiedete Benchmark-Verordnung (BMR) eingeführt, die verlangt, dass Benchmarks, einschließlich IBORs, nach Möglichkeit auf tatsächlichen Transaktionen basieren. Diese ist bis Ende 2021 für Indexverwalter aus Drittstaaten in Kraft.
2. Was sind alternative Referenzzinssätze/risikofreie Zinssätze?
Als Teil der Änderung der Benchmark-Raten-Methodik von einem vorwärtsgerichteten zu einem eher transaktionsbasierten (rückwärtsgerichteten) Ansatz und der Entwicklung von Ersatz-Benchmarkzinssätzen, die den regulatorischen Anforderungen entsprechen, haben Marktteilnehmer und Branchengremien alternative Referenzzinssätze (ARR) entwickelt, die auch als risikofreie Zinssätze bezeichnet werden (RFR). Diese basieren auf Overnight-Transaktionen, die repräsentativ für einen nahezu risikofreien Zinssatz sind.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die empfohlenen alternativen Kurse für einige Hauptwährungen.
Währung | Administrator | RFR |
USD | Federal Reserve Bank of New York (Fed) | Secure Overnight Financing Rate (SOFR) |
GBP | Bank of England (BoE) | Sterling Overnight Index Average (SONIA) |
EUR | European Central Bank (ECB) | Euro Short Term Rate (€STR) |
CHF | SIX Swiss Exchange | Swiss Average Overnight Rate (SARON) |
SGD | Monetary Authority of Singapore (MAS) | Singapore Overnight Rate Average (SORA) |
3.Welche Auswirkungen hat das Produktangebot von Swissquote?
Swissquote wird schrittweise risikofreie Zinssätze als Referenzzinssätze für die Festsetzung ihrer Sollzinssätze verwenden und die von den Aufsichtsbehörden für die wichtigsten Währungsgebiete empfohlenen Sätze einsetzen.
- Nach der endgültigen Einstellung der Veröffentlichung bestimmter IBOR-Referenzkurse zum 31.12.2021 wird Swissquote ab 1.1.2022 auf die Laufzeit RFR (1 Monat) in EUR, GBP, CHF und SGD umstellen.
- Da die Veröffentlichung des ICE LIBOR USD 1 Month (USD) erst am 30.06.2023 endgültig eingestellt wird, wird die Bank nicht sofort einen alternativen risikofreien Zinssatz nutzen, sondern diesen erst bis spätestens zum vorher genannten Datum umstellen.
- Für die anderen Währungen überwacht die Bank regelmäßig, wann lokale Behörden mit der Veröffentlichung der RFR beginnen, die schließlich lokale Benchmarks ersetzen oder ergänzen sollen. Diese Entwicklungen dauern noch an, und der Ansatz und der Stand der Dinge unterscheiden sich von Land zu Land.
Die Liste der verwendeten Benchmarks finden Sie auf der folgenden Seite.
Swissquote hat ihre Lombardkreditverträge und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert, um Fallback-Klauseln aufzunehmen, um bei Bedarf einen reibungslosen Übergang zu einem anerkannten alternativen Referenzzinssatz zu gewährleisten (z. B. wenn eine Benchmark nicht mehr veröffentlicht wird oder nicht mehr repräsentativ für einen zugrundeliegenden Markt ist).
Beschwerden
Wenn Sie nicht mit jedem Aspekt unseres Services zufrieden sind, dann können Sie uns über Ihr Anliegen in folgender Weise informieren:
- Telefonisch
Am liebsten ist es uns, wenn Sie uns unter + 352 2603 2003 telefonisch kontaktieren.
Sie können dann Ihr Anliegen mit einem Kundenservicemitarbeiter besprechen, Ihre Fragen diskutieren, Ihre Optionen besprechen und unser Mitarbeiter wird versuchen, Ihr Anliegen beim ersten Kontakt zu lösen.
Falls es nicht möglich ist, Ihr Anliegen beim ersten Kontakt zu lösen, wird unser Mitarbeiter umfassende Angaben über Ihr Anliegen aufnehmen und eine interne Untersuchung weiterleiten. Wir werden Sie mit den Ergebnissen kontaktieren.
Falls wir Ihr Anliegen nicht beim ersten Kontakt lösen können, werden Sie eventuell gebeten, Ihre Beschwerde schriftlich einzureichen.
- Per E-Mail, Brief oder Fax
Sie können auch die Angaben Ihrer Beschwerde per E-Mail an clientservices@swissquote.lu oder per Fax (+352) 26032042 senden.
Falls Sie Ihre Beschwerde per Post senden wollen, adressieren Sie diese bitte an:
Client Services Manager,
Swissquote Bank Europe
2 rue Edward Steichen
L-2958 Luxembourg.
Wie lange wird es dauern?
Unser Ziel ist es, Ihre Beschwerde beim ersten Kontakt zu lösen. Falls dies nicht möglich ist, werden wir Sie schriftlich innerhalb von 10 Arbeitstagen kontaktieren, um:
- zu bestätigen, dass wir Ihre Beschwerde erhalten haben
- zu erklären, warum wir bisher nicht in der Lage waren, Ihr Anliegen zu klären
- zu informieren, wer für Ihr Anliegen zuständig ist und wie dieser kontaktiert werden kann
- weitere Information von Ihnen zu bekommen, die uns helfen, Ihren Fall zu lösen
Bitte beachten Sie, dass jede Beschwerde, die nicht an einem Arbeitstag oder nach 17:00 Uhr eingegangen ist, erst am darauffolgenden Arbeitstag für Berichtzwecke angenommen wird.
Sobald wir Ihnen eine Empfangsbestätigung Ihrer Beschwerde zusenden, werden wir versuchen, Ihr Anliegen innerhalb eines Monats nach Eingang zu klären.
Wenn ein Anliegen sehr komplex ist, kann es länger dauern. Sie werden auch darüber informiert, wann Sie mit einer endgültigen Antwort für Ihr Anliegen rechnen können.
In unserer endgültigen Antwort werden wir Sie über das Ergebnis unserer Untersuchungen informieren. Gleichzeitig nennen wir Ihnen die Kontaktdaten der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), an die Sie sich wenden können, falls unsere Antwort für Sie nicht zufriedenstellend ist.
Was passiert, wenn wir keine Einigung erzielen?
Falls es nicht zu einer Einigung nach unserer endgültigen Antwort kommt, können Sie die CSSF mit der Überprüfung Ihres Falles beauftragen. Die CSSF bietet ein Verfahren zur aussergerichtlichen Beilegung von Beschwerden zwischen Kunden und Finanzinstituten und agiert unabhängig von Swissquote. Die CSSF fungiert als unvoreingenommener Schiedsrichter.
Die Adresse der CSSF lautet:
Commission de Surveillance du Secteur Financier
110, route d'Arlon
L-1150
Luxembourg
Tel: (+352) 262511
Fax: (+352) 26251601
E-Mail : direction@cssf.lu
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